Private Krankenversicherung - Kostenübernahme für Lasik?

Veröffentlicht von vitale-lebenskraft.de am 11. Oktober 2009

Die Kostenübernahme für Lasik sollte in der privaten Krankenversicherung (konkret einer Kranken-Vollversicherung) enthalten sein. So hat das Landgericht Dortmund (AZ 2S17/05) entschieden. In erster Instanz hatte die Klägerin zwar das Verfahren gegen ihren Privatversicherer, der die Kosten einer Laserbehandlung nicht übernehmen wollte, verloren, doch bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte sie Erfolg. Das Gericht sieht Augenlaser in Relation zu Brillen oder Kontaktlinsen als äquivalente Behandlungsverfahren zur Behebung der Kurzsichtigkeit an. Der Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V. (VSDAR) begrüßte diese Entscheidung.

Die refraktive Chirurgie mit Laser, eine der meist gewählten Behandlungsmethoden

Seit einigen Jahren erfreut sich die Lasik zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Patienten entscheiden sich für dieses innovative Verfahren. Dabei bedarf es zur Hornhautkorrektur nur eines winzigen Einschnitts in das Hornhautdeckelchen, damit die Hornhaut darunter mittels eines oder mehrerer Laser nach Bedarf berichtigt werden kann. Mit Hilfe der Lasertherapie lassen sich eine Reihe von Sehstörungen und -erkrankungen beheben, wie die Myopie (Kurzsichtigkeit), die Hyperopie (Weitsichtigkeit) und der Astigmatismus (Stabsichtigkeit).

Welche Möglichkeiten haben gesetzlich versicherte Patienten?

Zur Erneuerung und zur Verbesserung der Lasik wird viel in die Forschung und die Ausbildung der Mediziner investiert. Dennoch bleibt sie den Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Krankenkassen vorenthalten. Die Kassen verweigern die Übernahme der vierstelligen Beträge pro Auge. Dies hat zur Folge, dass viele deutsche Staatsbürger sich in Ost- oder Südeuropa an Spezialisten für Augenheilkunde und insbesondere für Laserbehandlungen wenden. Im Ausland sind die Kosten gerade noch erschwinglich. Allerdings sollte man bei diesem Entschluss gewisse Kenntnisse mitbringen. Die Klinik und die behandelten Ärzte sollten mit äußerster Sorgfalt ausgesucht werden. Außerdem ist zu beachten, dass möglicher Weise anstehende Nachbehandlungen ebenfalls in der gewählten Klinik des jeweiligen europäischen Auslandes stattfinden müssen. Dies kann zu weiteren Kosten führen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Pflichtversicherung oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung zu ergänzen, zu deren Leistungsumfang die Lasik gehört.

Ärger vermeiden durch präzises Prüfen privater Versicherungsverträge

Auch Personen mit einer privaten Krankenvollversicherung sollten ihre Vertragsbedingung genauestens prüfen, denn nicht alle Verträge enthalten explizit die Kostenübernahme für Lasik. Durch ein ausführliches Vergleichen und Abwägen der Versicherungsverträge vor der Entscheidung für einen Versicherungspartner lässt sich sehr viel Ärger vorab vermeiden.

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